Individuelle und kompetente Pflege

Unser Pflegedienst ist in der Lage, alle pflegerelevanten Bereiche und Aufgaben abzudecken, in denen Sie Hilfe benötigen. 
Die folgenden Leistungen bieten wir Ihnen:

Grundpflege

Wenn Sie Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität benötigen, helfen wir ihnen gerne. Dabei übernehmen wir vielfälltige Aufgaben, wie z.B.:

  • Hilfestellung beim An- und Ausziehen
  • beim Waschen und Baden
  • bei der Haar- und Mundpflege
  • beim Aufstehen und Zubettgehen oder
  • der Aufnahme von Nahrung und Getränken

Hauswirtschaftliche Versorgung

Wenn Ihnen die Hausarbeit immer schwerer fällt, können wir Sie unterstützen – z.B. bei den folgenden Tätigkeiten:

  • Zubereiten von Speisen
  • Waschen und Bügeln der Wäsche
  • Einkaufen
  • Fenster- und Treppenreinigen
  • Staubsaugen

Behandlungspflege

Maßnahmen der Behandlungspflege sind medizinische Leistungen, die vom Arzt angeordnet und von einer pflegerischen Fachkraft durchgeführt werden. Unsere Leistungen umfassen dabei z.B.:

  • Verbandswechsel und Wundversorgung
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Injektionen, Infusionen
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle
  • Medizinische Einreibungen
  • Medikamentenüberwachung

Kurse für pflegende Angehörige

Als pflegender Angehöriger haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflegekurs. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob Sie durch einen Pflegedienst unterstützt werden, oder nicht. Die Teilnahme ist freiwillig, die Kosten trägt die Pflegekasse. Ziel der Pflegekurse ist die Vermittlung wichtiger Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die häusliche Pflege von Bedeutung sind. Dabei werden neben Informationen über die richtige Lagerung und Bewegung auch Ratschläge zur richtigen Ernährung und Tipps zur häuslichen Pflege vermittelt.

Ein wichtiger Bestandteil sind Infos zu psychischen und körperlichen Belastungen sowie der Erfahrungsaustausch von Pflegepersonen untereinander. Beratung über Pflegehilfsmittel oder gesetzliche Leistungen sind ebenfalls Gegenstand. Die Teilnahme soll nicht nur das notwendige Fachwissen vermitteln, sondern Ihnen auch das Gefühl geben, mit Ihren Aufgaben nicht alleine zu sein. Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne!


Pflegeberatung

Pflegebedürftige, die ausschließlich Geldleistungen von der Pflegekasse erhalten, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Die Pflegeberatungen müssen bei den Pflegegraden 2 und 3 mindestens zweimal im Jahr und bei den Pflegegraden 4 und 5, mindestens einmal vierteljährlich durchgeführt werden. Ziel der Pflegeberatung ist die Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und soll dazu beitragen, pflegenden Angehörigen regelmäßig Hilfestellung zu geben.

Wir unterstützen Sie dabei:

  • zu überprüfen, ob die jeweilige Pflegegrade noch stimmt
  • festzustellen, ob zusätzliche Pflegeleistungen notwendig sind
  • geeignete Pflegehilfsmittel zu finden, um Ihnen die Pflege zu erleichtern
  • Lösungen zu finden, das Wohnumfeld pflegefreundlich zu gestalten
  • geeignete Pflegekurse für Sie außer Haus zu finden
  • Möglichkeiten zu finden, um Sie als Pflegende zu entlasten

Über die durchgeführte Pflegeberatung erhalten Sie von uns eine schriftliche  Bescheinigung zur Vorlage bei der Pflegekasse. Wir empfehlen Ihnen, die gesetzlich geforderten Beratungsgespräche rechtzeitig bei uns anzufordern und durchzuführen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie auch in Zukunft reibungslos Geldleistungen von der Pflegekasse erhalten.