Individuelle und kompetente Pflege
Unser Pflegedienst ist in der Lage, alle pflegerelevanten Bereiche und Aufgaben abzudecken, in denen Sie Hilfe benötigen.
Die folgenden Leistungen bieten wir Ihnen:
Pflegebedürftige, die ausschließlich Geldleistungen von der Pflegekasse erhalten, sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Die Pflegeberatungen müssen bei den Pflegegraden 2 und 3 mindestens zweimal im Jahr und bei den Pflegegraden 4 und 5, mindestens einmal vierteljährlich durchgeführt werden. Ziel der Pflegeberatung ist die Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und soll dazu beitragen, pflegenden Angehörigen regelmäßig Hilfestellung zu geben.
Wir unterstützen Sie dabei:
Über die durchgeführte Pflegeberatung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bescheinigung zur Vorlage bei der Pflegekasse. Wir empfehlen Ihnen, die gesetzlich geforderten Beratungsgespräche rechtzeitig bei uns anzufordern und durchzuführen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie auch in Zukunft reibungslos Geldleistungen von der Pflegekasse erhalten.